Alle Aufträge an die Firma Meisterbetrieb Krawel werden ausschließlich unter Berücksichtigung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir Ihnen nicht widersprechen und die vereinbarte vertragliche Leistung vorbehaltlos erbringen.
Für von uns erteilte Auskünfte besteht keinerlei Haftung. Auskünfte erfolgen stets nach bestem Wissen, sind allerdings grundsätzlich unverbindlich.
Alle Angebote in mündlicher oder schriftlicher Form, die von uns erstellt werden, sind Angebote im Sinne dieser AGB's.
Alle genannten Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Versicherung und Versandkosten nicht ein.
Ihnen wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Alle in Angeboten gemachten Angaben über Größe, Gewicht und sonstige Beschaffenheiten sind als Nährungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 15 Arbeitstagen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.
Es gilt immer unsere aktuelle Preisliste. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste als Katalog oder im Internet verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Offenkundiger Irrtum bindet uns in keinem Fall.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag bei uns eingegangen ist und angenommen wurde.
Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung oder der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Leistungen.
Wir sind nicht verpflichtet Aufträge auszuführen, mit denen gegen geltendes Recht verstoßen wird oder die Rechte eines Dritten verletzt werden.
In diesem Fall haben wir ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Er tritt schon mit Abschluß des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung zustehende Forderung gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
Sicherungsübereignung oder Verpfändung unserer gelieferten Ware ist in allen Fällen unzulässig.
Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
Die Zahlung hat unverzüglich 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Der Auftraggeber kommt automatisch nach 14 Tagen ab Rechnungsstellung in Zahlungsverzug.
Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank ab dem Fälligkeitsdatum berechnet.
Wir behalten uns vor jederzeit auch Zahlung via Vorkasse zu verlangen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und von uns anerkannt sind.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die ordnungsgemäße Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Unterlagen durch den Auftraggeber voraus.
Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritte wegen Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch uns sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht.
Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich als Fixtermin bestätigt werden.
Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag von mindestens 10% v. H. auf den Angebotspreis wirksam zustande.
Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch dürfen die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden.
Zusätzlich haften wir für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, bis zur Höhe des Auftragswertes.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von Höherer Gewalt, Aufruhr, Krieg, und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Alle von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen im Rahmen der Auftragsanbahnung sowie der Auftragsdurchführung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt.
Eine Haftung durch uns für Beschädigungen oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen.
Notwendige Daten, die im Wege der Geschäftsanbahnung und zur Auftragsabwicklung aufgenommen wurden, werden bei uns in elektronischer Form gespeichert und bearbeitet. Wir sind auch berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen an Dritte, insbesonders Kreditinstitute, Kreditschutzunternehmen und Inkassounternehmen weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung unserer berechtigter Interessen gilt.
Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der vereinheitlichten Kaufrechte (UNKaufR) zugrunde. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden gegenseitigen Ansprüchen ist Schweinfurt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
Meisterbetrieb Krawel
Urnenfelder Str. 14b
97505 Geldersheim
Tel.: 09721-4 73 55 33
Fax.: 09721-4 73 55 31
info@meisterbetrieb-krawel.de
http://www.meisterbetrieb-krawel.de
Geschäftsführer: Eugen Krawel
1. Fassung vom 05.11.2020
Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Soweit Sie unsere Leistungen als Nichtunternehmer oder Unternehmer für Ihre nichtunternehmerischen Bereich bezogen haben, sind Sie gemäß §14b Abs. 1 Satz 5 Unternehmersteuergesetzt (UStG) verpflichtet, die Rechnung 2 Jahre aufzubewahren.